Betreuungsverein Miteinander e.V.
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Mit der Einführung des Betreuungsrechts 1992 widmeten wir uns als Verein den umfangreichen Aufgaben zur Umsetzung dieses Gesetzes.

Unser Engagement und die konstruktive Zusammenarbeit mit den zuständigen Amtsgerichten, Betreuungsbehörden, Landkreisen, Städten, Gesundheitsämtern, Sozialämtern, Ärzten, Heimen, Angehörigen und Kontaktpersonen bewährte sich.

Für die gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahre danken wir und wünschen uns weiterhin gemeinsam viel Erfolg.

Alleine können wir wenig zum Wohle unserer Betreuten ausrichten, wir brauchen Sie als starke und zuverlässige Partner.

Die hauptamtlichen Mitarbeiter begleiten ehrenamtliche Betreuer, beraten und schulen Mitarbeiter in Heimen, Institutionen und interessierte Bürger über die verantwortungsvolle Tätigkeit bei der Wahrnahme von Betreuungen. Zu den ausgewiesenen Sprechzeiten bzw. nach telefonischer Vereinbarung können Sie sich zur Erstellung von Vorsorge- und Betreuungsvollmachten sowie Partientenverfügungen informieren.